Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Anwendung zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da in die Programmierung der Anwendung eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Anwendung über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesefunktion mancher Elemente ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Zusätzlich ist der Tastaturfokus bei einigen interaktiven Elementen nicht immer gut sichtbar.
Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit
erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere
verantwortlichen
Kontaktpersonen mittels
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung
gefunden wurde,
können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz
NRW (BGG NRW)
wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema
Barrierefreiheit zwischen
Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche
Streitbeilegung zu
unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand
eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung
erhalten Sie unter
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter